Sind Manager Bürger zweiter Klasse?
Zu diesem Ergebnis muss jeder kommen, der sich mit den jüngsten Vorschlägen der SPD befasst. Im Kampf gegen überhöhte Vorstandsbezüge hat sich die Partei unter anderem dafür ausgesprochen, Managergehälter nur noch bis zu einer Höhe von 1 Million Euro komplett als Betriebsausgabe steuerlich anzuerkennen. Dies würde solche Bezüge unangemessen verteuern. So zahlt der Manager ohnehin schon den Höchstsatz an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Zusätzlich müsste das Unternehmen künftig Körperschafts- und Gewerbesteuern auf Scheingewinne zahlen. Den internationalen Wettbewerb um die qualifiziertesten Leistungsträger könnte Deutschland unter diesen Rahmenbedingungen nicht gewinnen. Diese Änderungen würden auch nicht zu einem Rückgang der Vorstandsgehälter führen. In den USA wurde die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit umgangen, indem zunehmend variable Vergütungsbestandteile durch die Gewährung von Aktienoptionen ersetzt wurden. Die Zeche zahlen auch hier die Aktionäre über eine Verwässerung ihrer Anteilsquote bei Optionsausübung. Genau so unerträglich wie diese Mehrbelastung an sich ist die Tatsache, dass sich die SPD mit diesem Vorschlag ein moralisches Urteil darüber anmaßt, ob Millionengehälter „verdient“ sind oder nicht. Man darf gespannt sein, in welche Gruppe TV-Moderatoren, Hochleistungssportler oder Künstler eingeordnet werden sollen. Die SPD vergisst, dass die Managerbezüge letztlich von den Anteilseignern bezahlt werden. Diese sollten stärker als bisher mitentscheiden können. Alle Vorschläge, die hier zu einer höheren Transparenz für die Aktionäre führen, sind hoch willkommen. Die steuerliche Diskriminierung einer bestimmten Berufsgruppe ohne nachvollziehbare Differenzierungskriterien entlarvt sich hingegen als reine Symbolpolitik.
Ulrich Hocker

