Richter lassen Aktionären keine Möglichkeit

Nicht immer sind Gerichtsentscheidungen im Bereich Aktionärsschutz ein Grund zur Freude. Kürzlich erst hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein solch wenig glückliches Urteil gefällt. Zusätzlich haben die Stuttgarter Richter den Weg zum Bundesgerichtshof und damit die Möglichkeit einer endgültigen Klärung der Rechtsfrage verbaut.

25 Aktionäre hatten dagegen geklagt, bei der BW-Bank mittels eines so genannten „Squeeze-out“ rausgeworfen zu werden. Dies obwohl keiner der Großaktionäre allein auf den für ein solches Verfahren notwendigen Anteilsbesitz von 95 Prozent kam. Der Trick: Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat ihre eigene Beteiligung größtenteils mit Anteilen des Landes Baden-Württemberg (Landesstiftung und L-Bank) in einer eigens gegründeten BW-Holding GmbH gebündelt. Deren Beteiligung wurde der LBBW nach konzernrechtlichen Vorschriften zugerechnet. Hierdurch erhöhte sich ihre Beteiligungsquote an der BW-Bank auf rund 98,84 Prozent. Dass die Gründung der BW-Holding nur den Zweck hatte, ein Squeeze-out-Verfahren zu ermöglichen, zeigt die Tatsache, dass die Gesellschaft nach dem Rauswurf der Minderheitsaktionäre wieder aufgelöst werden soll. Das OLG hat die Anfechtungsklagen gegen dieses Vorgehen nun auch in zweiter Instanz zurückgewiesen.

Über die Rechtsauffassung der Stuttgarter Richter ließe sich sicher lange und ausführlich streiten. Doch genau dieser Auseinandersetzung wollte sich das OLG wohl nicht stellen.  Die Entscheidung wurde im so genannten „Beschlussweg“ getroffen. Zum einen fand damit in der Berufungsinstanz keine mündliche Verhandlung mehr statt. Zum anderen ist bei dieser Entscheidungsform keine Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Das Verfahren ist also rechtskräftig abgeschlossen und eine höchstrichterliche Klärung dieser Rechtsfrage wird es zunächst leider nicht geben.

Ulrich Hocker