Informationen zur Lehman Brothers Insolvenz

Die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers hat auch für deutsche Anleger ernste Konsequenzen. Insgesamt haben Banken und Sparkassen auch hierzulande Zertifikate der US-Bank an schätzungsweise knapp 50000 Anleger verkauft. Bei diesen Produkten handelt es sich um so genannte Inhaberschuldverschreibungen, die mit der Insolvenz der Bank ihren Wert zunächst vollständig eingebüßt haben.

Die DSW hilft jedoch den Betroffenen mit Informationen und rechtlicher Beratung. Für alle Interessierten haben wir ein Infoschreiben vorbereitet, in dem Anleger einen Überblick über den Stand der Dinge und ihre Möglichkeiten erhalten.

 

Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens in den USA

Die Muttergesellschaft Lehman Brothers Holding Inc. befindet sich im Chapter 11-Verfahren. Zuständig ist das Insolvenzgericht im südlichen Distrikt von New York. Der Insolvenzrichter hat am 02.07.2009 einen Beschluss erwirkt („Bar Date Order“), nach dem Ansprüche im amerikanischen Insolvenzverfahren bis zum 22.09.2009 angemeldet werden müssen, sofern nicht Sonderregelungen bestehen. So gilt für Ansprüche aus Wertpapieren des Lehman Securities Programs eine verlängerte Frist zur Anspruchsanmeldung, die nicht bereits am 22.09.2009, sondern erst am 02.11.2009 endet. Auf der Internetseite www.lehman-docket.com befindet sich eine Liste, die sämtliche Wertpapiere umfasst, die unter das „Lehman Securities Program“ fallen.

 

Anspruchsanmeldung
Das für die jeweilige Anspruchsanmeldung notwendige Proof-of-Claim-Formular können Sie hier herunterladen.

 

DSW-Ausfüllanleitung
DSW-Mitglieder erhalten hier umfassende weitere Informationen zum US-amerikanischen Insolvenzverfahren sowie eine kostenlose Ausfüllanleitung für das Proof-of-Claim-Formular. Alle anderen Lehman-Geschädigten können die Ausfüllanleitung für 50 EUR bei der DSW erwerben.

 

DSW-Ausfüllservice
Darüber hinaus bietet die DSW allen Lehman-Geschädigten einen umfassenden Ausfüllservice an (Kosten für DSW-Mitglieder: 50 EUR, für Nichtmitglieder: 150 EUR). Weitere Informationen zu unserem Ausfüllservice erhalten Sie unter 0211-669733.

 

Ansprüche im Rahmen des niederländischen Insolvenzverfahrens

Im niederländischen Insolvenzverfahren kann die Forderungsanmeldung erst dann stattfinden, wenn das zuständige Amsterdamer Bezirksgericht die Zeitpunkte für die Anspruchsanmeldung sowie für die Gläubigerversammlung festgesetzt hat, in der über die Zulassung der Forderungen generell entschieden werden soll. Der Administrator hat am 22.07.2009 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er im Jahre 2009 keinen entsprechenden Antrag auf Fristsetzung an das Gericht stellen wird. Damit laufen derzeit in den Niederlanden nach wie vor keine Fristen, die für eine Anspruchsanmeldung zu berücksichtigen wären.

DSW-Mitglieder erhalten hier umfassende weitere Informationen zum US-amerikanischen Insolvenzverfahren.

 

Ansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung

Für DSW-Mitglieder prüfen wir im Einzelfall, ob eine falsche Anlageberatung durch die Bank vorliegt und daraus ein Anspruch auf Schadenersatz und/oder Rückabwicklung entstehen kann. Allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie in nachstehendem Infoschreiben. DSW-Mitglieder können sich hier für weitere Informationen einloggen.

 

Statistische Informationen

Statistische Informationen rund um die Lehman-Insolvenz können Sie hier abrufen.

Infoschreiben.pdf   (91 K)