Jetzt ist der Finanzminister in Berlin gefordert
Eigentlich sollte alles klar sein. Ein Steuerinländer, der Dividenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU bezieht, kann die dort gezahlte Körperschaftsteuer auf seine persönliche Einkommensteuerschuld anrechnen. Dies hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Meilicke bereits am 6. März 2007 entschieden. Die Rechtslage ist damit völlig eindeutig. Dennoch warten die Bürger seit mehr als einem Jahr auf eine praktikable Umsetzung dieser europarechtlichen Rechtsprechung. Statt dessen häufen sich Fälle, in denen die Finanzämter Erstattungsanträge mit dem Hinweis auf Fristüberschreitungen ablehnen. Teilweise werden schriftliche Nachweise gefordert, die der Steuerpfl ichtige kaum erbringen kann. Das sind unhaltbare Zustände. Deutschland sieht sich als „verantwortungsbewusster Partner in Europa“ (Zitat Koalitionsvertrag vom 11. November 2005) und hat sich klar zur EU und ihren Institutionen bekannt. Dieses Commitment bliebe ein Lippenbekenntnis, wenn die Finanzverwaltung eine Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts weiterhin ignorieren dürfte. Eine solche Verwaltungspraxis erweist nicht nur der europäischen Integration einen Bärendienst. Sie lässt auch den Steuerbürger im Regen stehen. Der verlässt sich darauf, dass sich die Finanzverwaltung rechtstreu verhält – genau so, wie sie es umgekehrt von ihm verlangt. Nun ist das Bundesfi nanzministerium gefordert. Es muss zügig und mit Augenmaß ein Verfahren festlegen, das dafür sorgt, dass der Bürger seine aus dem Europavertrag abgeleiteten Rechte auch tatsächlich wahrnehmen kann. In einem „Europa der Bürgerinnen und Bürger“ (Zitat Koalitionsvertrag) sollte das aber eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
Ulrich Hocker

