Hohe Präsenz sichert Aktionärsdemokratie
Wenn die diesjährige Hauptversammlungssaison eins gezeigt hat, dann dass der Rückgang der Präsenz auf den Aktionärstreffen deutscher Unternehmen mittlerweile dramatische Ausmaße annimmt. So waren bei den Veranstaltungen der 30 im DAX notierten Gesellschaften im Jahr 2005 durchschnittlich gerade einmal noch 45,87 Prozent der stimmberechtigten Anteilscheine vertreten. Noch deutlicher wird das Bild, wenn die Gesellschaften mit Großaktionären herausgerechnet werden, die in der Regel höhere Präsenzzahlen vorweisen können. Bei den Unternehmen, deren Aktien zu mehr als 80 Prozent im Streubesitz liegen, waren im Schnitt nur 39,80 Prozent des stimmberechtigten Kapitals auf den Hauptversammlungen vertreten.
Jetzt muss gegengesteuert werden. Aktionärsdemokratie macht schließlich keinen Sinn, wenn es einer kleinen, aber einigen Minderheit gelingen kann, die Macht sozusagen im Handstreich zu erringen. Und das, ohne den restlichen Aktionären ein Übernahmeangebot machen zu müssen. Dies ist laut Gesetz erst fällig, wenn jemand mehr als 30 Prozent einer Gesellschaft besitzt. Doch warum solche Kostenrisiken eingehen, wenn schon 15 Prozent ausreichen, um die Mehrheit auf der Hauptversammlung zu stellen? Die Realität zeigt, die 30-Prozent-Schwelle ist viel zu hoch.
Doch das eigentliche Ziel muss die Steigerung der Präsenz bleiben. Eine Idee hierzu ist, Hauptversammlungsbesuchern eine höhere Dividende zu überweisen. Unserer Ansicht nach kann eine solche Regelung nicht gesetzlich vorgeschrieben werden. Hier gilt es, den Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, per Satzungsänderung zu bestimmen, dass diejenigen Aktionäre, die ihre Stimme abgeben, einen Dividendenbonus erhalten. Dabei liegt die Betonung auf „abgeben der Stimme“. Reine Anwesenheit sollte nicht belohnt werden.
Ulrich Hocker

