Eingebaute Systemfehler sind nicht zu beheben

Eins steht schon am Anfang dieses noch jungen Jahres fest: Etliche Themen werden uns auch 2005 treu bleiben. Eines davon ist sicher Corporate Governance oder, um die etwas holprige deutsche Übersetzung zu nutzen, die Wohlverhaltensgrundsätze für Aktiengesellschaften. Klar ist auch, dass es uns trotz aller Diskussionen und Gesetzesvorhaben wohl nicht gelingen wird, die entscheidenden Systemfehler in diesem Bereich zu beseitigen.

So wird der Aufsichtsrat zwar immer weiter an Bedeutung gewinnen. Die Informationen, aufgrund derer das Kontrollgremium seine Entscheidungen trifft, kommen aber weiterhin von den zu überwachenden Vorständen selbst. Eine gewisse Verbesserung hat hier die Einführung des so genannten „Audit Committee“ gebracht. Dieser Ausschuss des Aufsichtsrats kann Informationen auch am Vorstand vorbei direkt aus dem Unternehmen holen. Damit wird das Problem allerdings nur verkleinert, nicht aber wirklich beseitig. Denn logischerweise sind die Angestellten, die vom „Audit Committee“ herangezogen werden, vom Vorstand und dessen Wohlwollen abhängig. Gelöst werden kann dieses Dilemma nur durch Besetzung des Aufsichtsrats mit ausgewiesenen Experten, die Informationen richtig einordnen und werten können.

Die angestrebte Unabhängigkeit des jeweiligen Wirtschaftsprüfers wird mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls eine nicht endgültig erreichbare Vision bleiben. Schließlich sind die Prüfungsgesellschaften wirtschaftlich von den sie beauftragenden Unternehmen abhängig. Wer sich da zu weit aus dem Fenster lehnt, läuft Gefahr, dass seine Firma nicht mehr als Prüfer vorgeschlagen wird und damit den Kunden verliert.

Ulrich Hocker