CESR
Frage: Im Rahmen meiner Diplomarbeit, die sich mit dem europäischen Wertpapierrecht befasst, bin ich immer wieder auf eine Organisation namens „CESR“ gestoßen. Können Sie mir sagen, wofür der Name steht und welche Aufgaben dieser Organisation zufallen?
Stefan B. aus Darmstadt
Antwort: CESR steht für „Committee of European Securities Regulators“. Gebildet wird das CESR aus Vertretern der nationalen Börsenaufsichtsbehörden der einzelnen europäischen Staaten. Seit der Erweiterung stellen auch die EU-Beitrittsländer je ein Mitglied. Für Deutschland sitzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) im CESR. Gegründet wurde diese Kommission im Juni 2001. Grundlage war das für die EU-Rechtssetzung entwickelte Lamfalussy-Verfahren, das gewährleisten soll, dass in Zukunft die rechtlichen Rahmenbedingungen rascher an aktuelle Entwicklungen auf den Wertpapiermärkten angepasst werden können. Zu diesem Zweck werden in Richtlinien und Verordnungen im Wertpapierbereich nur noch Grundsatzfragen und Durchführungsbefugnisse geregelt.
Aufgabe der CESR ist die Koordinierung der verschiedenen nationalen Aufsichtsbehörden, die Umsetzung der EU-Gemeinschaftsrechtsprechung im Tagesgeschäft sowie die Beratung der EU-Kommission. In regelmäßigen Abständen werden sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene Konsultationen und Hearings durchgeführt, um so die Meinung der Marktteilnehmer einzuholen. Auf diese Weise hat die DSW die Möglichkeit, ihre Meinung zu bestimmten Fachthemen in die Diskussion einzubringen.
Auf europäischer Ebene vertreten die Euro-shareholder, deren Gründungsmitglied die DSW ist, die Interessen der privaten Anleger. 15 Anlegerschutzverbände haben sich hier zusammengeschlossen.
Jella Benner-Heinacher

