19. Juli 2005: Beratende Bank haftet
Anlegerfreundliches Urteil des Kammergerichts Berlin
Von Peter Dreier
Das Oberlandesgericht Berlin hat die Landesbank Berlin wegen fehlerhafter Anlageberatung zum Schadensersatz verurteilt (19 U 75/05). Der klagende Anleger hatte unter anderem einen Biotech-Fonds, T-Online Aktien und einen Anteil am geschlossenen Immobilienfonds IBV 1 erworben. Im Vorfeld des Erwerbs war er durch die beratende Landesbank Berlin nicht über alle Risiken aufgeklärt worden. Ein Biotech Fonds sei viel zu riskant für einen Anleger, der bei der ersten Beratung angegeben habe, die Investition für die Altersvorsorge zu tätigen, so die Richter. Bei der T-Online-Aktie wurde ihm seitens der Bank geraten, dass „bei Neuemissionen die Kurse nur steigen“. Was den streitgegenständlichen Fonds betrifft, hat es die Bank unterlassen, den Anleger über die spezifischen Risiken eines Immobilienfonds zu informieren.
Anmerkung: Für Anleger ist das Urteil sehr erfreulich. Die Richter sehen in dem Urteil die Beweislast für den Inhalt individueller Beratungen bei der Bank. Hieraus resultiert, dass nicht der Anleger sondern die Bank den Nachweis zu erbringen hat, dass ordnungsgemäß beraten und aufgeklärt wurde. Für die geschädigten Anleger bedeutet dies, dass sie zukünftig nicht nur die Prospektverantwortlichen sondern auch die beratende Bank zur Verantwortung ziehen können.

