Aufsichtsräte sollen endlich Klartext reden
Die meisten Hauptversammlungsbesucher kennen und fürchten ihn, den Bericht des Aufsichtsrats. Meist liest der Chefkontrolleur mehr oder wenig ambitioniert einen Text vor, dessen Aussagekraft für die Aktionäre gegen Null tendiert. Da wird Jahr für Jahr in den gleichen Sätzen darüber informiert, dass das Gremium sich soundso oft getroffen habe und vom Vorstand „regelmäßig“ über Strategie, Geschäftsverlauf und Risiken des Unternehmens informiert wurde. Mehr Informationen erhalten die Anteilseigner über die Arbeit der Kontrolleure in der Regel nicht. Dieses wenig erfreuliche Procedere wird oft selbst dann eingehalten, wenn die betreffende Gesellschaft gravierende wirtschaftliche Probleme hat. Das einzige, was sich an dem Vortrag in einem solchen Fall eventuell verändert, ist die Zahl der Sitzungen, da diese in Krisensituationen nun einmal ansteigt.
Dabei wäre es gerade in schwierigen Zeiten geboten, deutlich mehr über das Vorgehen des Aufsichtsrats zu berichten. Schließlich wird das Kontrollgremium dann besonders beansprucht, wenn es darum geht, den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen. Außerdem wäre es interessant zu wissen, wie es eigentlich zu der Schieflage hat kommen können, wenn die Aufsichtsräte ihren Job richtig gemacht haben. Klar ist, dass die sehr dürftigen Berichte meist nicht geeignet sind, um den Aktionären die Informationen zu geben, die sie für den Beschluss über die Entlastung der Aufsichtsräte eigentlich benötigen.
Diese Sicht der Dinge setzt sich auch auf gerichtlicher Ebene immer mehr durch. Mittlerweile liegen bereits Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte vor, die die in Paragraph 171 Aktiengesetz normierte Berichtspflicht des Aufsichtsrats deutlich schärfer auffassen, als das hierzulande bisher üblich war. Aus Sicht der DSW sicher eine sehr begrüßens- und unterstützenswerte Entwicklung.
Ulrich Hocker

